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AGB –
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die aktuellen Allg. Geschäftsbedingungen der Fernsehgenossenschaft Aarburg für Genossenschaften und Kabelnetz Betrieb sind gültig  seit 1. Dezember 2024 und ersetzen alle vorgängigen AGBs.

Quickline Link gültig für alle Signalbezogenen Dienste:


Allgemeines

  1. Parteien und Gegenstand der allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen

    Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden «Kunde» genannt) und der Fernsehgenossenschaft Aarburg (im Folgenden «fga» genannt) und gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der fga. Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil der Geschäfts- beziehung zwischen Kunde und fga, Änderungen vorbehalten. Die aktuell gültigen ABG können jederzeit auf der Webseite der fga www.fganet.ch heruntergeladen werden.

  2. Jugendschutz

    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über Internet und TV auch Inhalte übertragen werden können, welche für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Er verhindert durch geeignete Massnahmen, dass solche Angebote/Programme nicht durch Kinder und Jugendliche genutzt werden können.

  3. Störungsmeldungen/Support

    Die fga führt auf ihrer Webseite www.fganet.ch die Telefonnummern für den Störungsdienst auf. Beratungen zu ihren Dienstleistungen erfolgen von der Geschäftstelle der fga während den Büroöffnungszeiten.

  4. Wartungen und Unterbrüche

    Ausfälle entstehen. Vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, zur Verrichtung von Wartungsarbeiten oder zu Aus- oder Umbau der Leistungsverbesserung notwendig sind, werden soweit wie möglich frühzeitig auf der Webseite www.fganet.ch angezeigt oder anderweitig publiziert.

  5. Hausinstallation

    Der Kunde anerkennt, dass die fga keine Haftung für eine fehlerhafte oder nicht funktionierende Hausinstallation übernimmt. Die fga weist darauf hin, dass die Hausinstallation von einem Fachhändler auszuführen ist. Bringt eine Hausinstallation Störungen und Schäden in der Infrastruktur der fga, kann diese umgehend die Diensterbringung für den Kunden einstellen und den entstandenen Schaden einfordern.

  6. Höhere Gewalt

    Die fga haftet nicht, wenn die Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt und spezieller Ereignisse unterbrochen, teilweise oder auch nur teilweise beschränkt oder gar unmöglich ist. Zur höheren Gewalt gehören insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (wie Überschwemmungen, Erdbeben, usw.), kriegerische Ereignisse, Streik, Terrorismus, unvorhergesehene Einschränkungen und Restriktionen durch Behörden, Stromausfall, Virenbefall, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten.

  7. Haftung

    Das Ausbleiben von Funktionsstörungen und Unterbrüchen sowie die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen und bei Telefonie das Erreichen der Notfallnummern kann die fga nicht gewährleisten. Die fga schliesst im rechtlich zulässigen Umfang jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden, welche durch höhere Gewalt, Verzug oder infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der Dienstleistungen sowie Leistungsstörungen bei Drittlieferanten aus.
    Ergibt sich auf Grund einer Mängelbehebung, dass die Ursache durch Fehlmanipulation des Kunden, durch die Installation oder unsachgemässen Umgang mit der Hardware oder anderen kundenseitigen Ursachen hervorgerufen wurde, so berechtigt dies die fga, die angefallenen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

  8. Salvatorische Klausel

    Sollten Bestimmungen der Verträge mit der fga ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen oder vertragliche Lücken so zu ersetzen, dass der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen bzw. der massgeblichen Verträge – soweit rechtlich zulässig – gewahrt wird.

  9. Schlussbestimmungen: Geistiges Eigentum, anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten der fga verbleiben bei der fga und/oder den Drittunternehmen.
    Die Verträge mit der fga unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf.
    Sollten Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte des Bezirk Zofingen (Kanton Aargau) zuständig.

Digitales Radio/TV

  1. Plombierungen

    (betrifft nicht FttH-Kunden)
    Auf Wunsch des Abonnenten kann der Radio-/TV-Anschluss plombiert werden, dies ist unter folgenden Bedingungen möglich. Der Kunde verzichtet auf die Benützung des fga-Anschlusses und damit auf das Angebot von Radio- und TV-Programmen sowie weiteren Kabeldiensten und lässt den Wohnungsanschluss sperren/versiegeln.
    Die fga ist berechtigt, die Versieglung / Plombierung der Wohnungs-Hausanschlüsse zu kontrollieren (SR 784.10 Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG) Art. 35a Abs 4). Die Wiederinbetriebnahme des Radio/TV-Anschlusses ist jederzeit möglich. Bei Unterbruch des Signalbezuges von weniger als 6 Monaten, macht die fga die Entplombierungskosten geltend.

  2. FttH resp. FiberMedia Anschluss

    (gilt nicht für KOAX-Anschlüsse)
    Die fga liefert die Signale über Glasfaser direkt bis zum Glasfasermodem (ONU – Optical Network Unit) in die Liegenschaft (EFH oder Wohnung bei MFH). Den Signalübergabepunkt für Radio- und TV (analog und digital), Internet und Telefonie bilden die Ausgangsstecker am Glasfasermodem (ONU). Die Hausinstallation ist nicht im Verantwortungsbereich der fga, siehe auch Punkt 8. Das Glasfasermodem (ONU) bleibt jederzeit im Eigentum des Signallieferanten. Für unsachgemässe Behandlung durch den Kunden an fga eigenen Anlagen wie Glasfasernetz und Glasfasermodem (ONU) haftet der Kunde vollumfänglich für den entstandenen Schaden und allfällige Folgeschäden.

  3. Leistungen der fga

    Die fga bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte für den Bereich des Internet-Zuganges an. Das aktuelle Leistungsangebot ist auf der Webseite www.fganet.ch unter der Rubrik „Internet“ beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten auf dem Netz nicht geschützt sind und die fga jegliche Haftung diesbezüglich ablehnt.
    Die Dienstleistungen stehen dem Kunden in der Regel 24 Stunden pro Tag und 365 Tage pro Jahr zur Verfügung. Störungen technischer Art, die im Verantwortungsbereich der fga liegen, werden lokalisiert und innert nützlicher Frist behoben. Der Zugang zum Internet erfolgt über die Modem-Iden- tifikation. Die fga garantiert nicht für einen unterbrechungsfreien Betrieb.

  4. Pflichten des Kunden

    Nimmt der Kunde mittels der Dienstleistungen der fga auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selbst verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden (z. B. Peer to Peer Nutzung). Der Kunde verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts sowie allfälliger weiterer anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Benützung von Dienstleistungen Dritter sowie allfälliger Urheberrechte mit diesen direkt abzurechnen. Der Kunde sorgt dafür, dass die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die Nutzung des Internet-Zuganges eingesetzt sind, sowie die hierzu eingesetzten oder über die fga erreichbaren Daten inkl. Programme vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation geschützt werden. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass anderen Personen die Modem-Identifikation nicht bekannt gemacht wird und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind. Der Kunde verpflichtet sich ferner, über das Netz der fga keine Informationen mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten, wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie, Aufrufe zur Gewalt, rassistische Propaganda. Stellt eine dafür zuständige Stelle ein Fehlverhalten fest, so ist die fga berechtigt, die durch diese Stelle verfügten Massnahmen zu ergreifen. Der Kunde verpflichtet sich, die fga (oder Drittunternehmen) umgehend über Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie über rechts- oder vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, berechtigte Dritte oder nicht autorisierte Dritte zu informieren.

  5. Unzulässige Handlungsweisen

    Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind bestimmte Handlungsweisen bei der Nutzung von Fernmeldediensten unzulässig, so insbesondere:
    • Handlungen, die gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen.
    • Tätigen von unerwünschten Werbeanrufen (SIP),
    • Versand von SPAM, insbesondere unerwünschten oder unverlangten Werbe-Emails, Junk-Mails oder sonstigen unverlangten Mitteilungen,
    • Fälschen von Absenderangaben (z.B. falsche Absender-Telefonnummer bei SMS über Internetportale) oder anderen Informationen,
    • das systematische Sammeln von Informationen oder E-Mail-Adressen von Personen ohne Zustimmung des jeweiligen Inhabers,
    • die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanern, Spyware und Daten mit ähnlichen Zwecken.
    Der Abonnent sorgt dafür, dass keine offenen Mail-Relays bestehen. Die fga behält sich vor, sporadische Tests vorzunehmen und bei Bedarf den Abonnenten auf das Versäumnis aufmerksam zu machen. Diese Massnahme ist nötig, um die weltweite SPAM-Flut einzuschränken.
    Der Abonnent darf keine Techniken anwenden, die mit dem Internet verbundene Netzkomponenten beschädigen oder beeinträchtigen. Hierzu gehören Verfahren wie z.B. Flood-Attacken oder (Distributed-)Denial-Of-Service-Attacken (DDoS).
    Die fga ist berechtigt bei Verstoss gegen diese Regeln den Anschluss des betreffenden Abonnenten sperren.
  6. Datenschutz

    Datenverluste, Datenzerstörung und Hardware-Schäden. Die Netzeigentümerin ist nicht für die Inhalte, deren Richtigkeit, Verfügbarkeit und Rechtsmässigkeit der Daten im Internet verantwortlich.
    Der Abonnent erklärt sich einverstanden, dass die Netzeigentümerin Informationen an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch die Netzeigentümerin notwendig ist.